Die Anwaltskanzlei Geier

Den richtigen Anwalt zu finden, ist eine Sache des Vertrauens. Sie erwarten eine engagierte und sachkundige Beratung und Betreuung zur Lösung Ihrer Probleme. Wir können Ihnen diese Beratung und Betreuung bieten. Von Vorteil ist dabei vor allem die Größe unserer Kanzlei, durch die wir in der Lage sind, ohne großen Verwaltungsaufwand individuell und zeitnah auf Ihre Probleme eingehen zu können. Zudem versuchen wir den Wunsch nach einem festen Ansprechpartner, der mit Ihrem Anliegen vertraut ist, dauerhaft zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei befindet sich seit dem Jahr 2005 in Berlin-Steglitz (Ortsteil Lankwitz) und besteht aus 2 Rechtsanwälten. Ein weiterer Rechtsanwalt ist in Bürogemeinschaft mit uns tätig.

Unser Ziel ist es in erster Linie, Streitigkeiten bereits durch entsprechende Beratung vor ihrer Entstehung zu vermeiden oder zumindest ohne gerichtliche Hilfe zu schlichten. Dabei ist es uns wichtig, dass die Auseinandersetzungen mit der erforderlichen Seriösität und Sensibilität geführt werden, wobei wir Ihr finanzielles Risiko immer im Auge behalten. Sollte ein Gerichtsverfahren jedoch unausweichlich oder ausdrücklich gewünscht sein, vertreten wir Sie natürlich auch sachkundig vor Gericht.

Unsere Mandantschaft besteht überwiegend aus Privatpersonen sowie mittelständischen Unternehmen, Hausverwaltungen und Arztpraxen. Gerade die aus dieser Vielfalt verschiedenster Anliegen folgenden Herausforderungen machen für uns die Anwaltspraxis aus und spornen uns jeden Tag aufs Neue an, sämtliche (neuen und wiederkehrenden) Mandanten kompetent, fachkundig und zielstrebig zu vertreten.

Sie wünschen eine sachkundige Beratung in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch?

Damit wir diesem Wunsch zu Ihrer Zufriedenheit nachkommen können, ist es erforderlich, uns entweder vorab oder in diesem Gespräch ausführlich über den Sachverhalt bzw. den Stand des Streites zu informieren, da wir nur dann die notwendigen gerichtlichen oder außergerichtlichen Schritte einleiten können.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns alle Unterlagen, die Ihr Problem betreffen oder damit im Zusammenhang stehen, zukommen zu lassen bzw. mitzubringen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Verträge nebst Zusatzvereinbarungen oder -Nachträgen
  • Kündigungen
  • (Rechtsschutz-) Versicherungspolicen
  • (Mahn-)Bescheide
  • Quittungen
  • Vergleiche
  • Ratenzahlungsvereinbarungen
  • der bisherige Schriftwechsel sowie
  • Briefumschläge, aus denen das Datum der Zustellung eines Schriftstückes hervorgeht.

Die Fachgebiete

Rechtsanwalt Jens-Oliver Geier arbeitet auf den Gebieten des Verkehrszivilrechts, Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts. Zu seinen Tätigkeitsfeldern zählen u.a. die Durchsetzung und Abwicklung von Ansprüchen wegen Sach- und Personenschäden gegenüber der gegnerischen Versicherung in Folge von Verkehrsunfällen, aber auch die Prüfung von Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen wegen einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Unfallflucht).

Rechtsanwältin Kerstin Geier arbeitet auf den Gebieten des Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts. Dabei berät und unterstützt sie Privatpersonen (Mieter/ Vermieter) ebenso wie Vermietungsgesellschaften, Hausverwaltungen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften. Ihre Tätigkeit umfasst Fragen zu den täglichen Problemen aus der Vermietungs- und Verwaltungspraxis wie Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, Miethöhe, Nebenkosten, Mietsicherheit (Kaution) Schönheitsreparaturen, Untervermietung, Beendigung und Abwicklung eines Mietverhältnisses, Mieterhöhung sowie Mängel der Mietsache (Minderung). Ebenso erfolgt eine Beratung und Vertretung bei Beschlussanfechtungen und anderen WEG-Verfahren.

Ferner werden von ihr Angelegenheiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts und Verwaltungsrechts bearbeitet. Dazu gehört die Beratung im Vorfeld drohender behördlicher Bescheide ebenso wie die Vertretung gegenüber der Behörde oder vor Gericht nach Erlass belastender Bescheide bzw. die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Behörde bei Ablehnung eines beantragten begünstigenden Bescheides.

Die Kanzlei bearbeitet darüber hinaus Fälle im Bereich des Mahn- und Zwangsvollstreckungswesens. Diese Tätigkeit umfasst sowohl die Entlastung von Vermietern/Hausverwaltungen/Arztpraxen etc. von den Tätigkeiten der Forderungseinziehung (außergerichtliches Mahnverfahren, Erwirkung/Durchsetzung von Titeln) als auch die Vertretung/Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wir können Sie aber auch auf anderen Rechtsgebieten kompetent vertreten. Sollte es im Einzelfall auf spezielle Rechtskenntnisse ankommen, haben wir die Möglichkeit, auf Kooperationspartner zurückzugreifen, die über diese speziellen Rechtskenntnisse verfügen. Damit ist sichergestellt, dass Sie jederzeit fachgerecht beraten und betreut werden.

Das Team

Rechtsanwalt Jens-Oliver Geier

Rechtsanwalt Jens-Oliver Geier

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Verkehrsunfallrecht
  • Verkehrsstrafsachen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen
  • Forderungsmanagement

Mitgliedschaften:

  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Berliner Anwaltsverein

Persönliche Daten:
geb. 1971 in Berlin

Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Berlin
Erstes juristisches Staatsexamen 1997 in Berlin

Referendariat beim Kammergericht Berlin

Zweites Juristisches Staatsexamen 2001 in Berlin
seit Dezember 2001 zugelassener Rechtsanwalt in Berlin

Rechtsanwältin Kerstin Geier

Rechtsanwältin Kerstin Geier

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
  • Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen
  • Forderungsmanagement

Mitgliedschaften:

  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Berliner Arbeitsgemeinschaft der Mietrechtspraktiker

Persönliche Daten:
geb. 1974 in Berlin

Studium der Rechtswissenschaften in Berlin
Erstes juristisches Staatsexamen 2000 in Berlin

Im Jahr 2001 mehrmonatiges Praktikum bei einer großen Berliner Wohnungsbaugesellschaft

Referendariat beim Kammergericht Berlin
u.a. bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Zweites juristisches Staatsexamen 2003 in Berlin

seit November 2003 niedergelassene Rechtsanwältin in Berlin


Hier gehts zum Bußgeldrechner von http://www.verkehrsanwaelte.de/

Kontakt

Anwaltskanzlei Geier

Rechtsanwälte
Kerstin Geier
Jens-Oliver Geier
Kaiser-Wilhelm-Straße 133
12247 Berlin
Im Lysoformgebäude

Telefon: 030 - 46 99 11 80
Fax: 030 - 46 99 11 88
Email: info@anwaltskanzlei-geier.de

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

S 2 - Bahnhof: Attilastraße
S 25 - Bahnhof: Südende

Bus 184, 187
Haltestelle: Edenkobener Weg

Bus 184
Haltestelle: Mergentheimer Straße

Für die Anfahrt mit dem Auto sind Besucherparkplätze vorhanden.

Impressum

Gesetzlich vorgeschriebene Angaben (§ 6 TMG)

Anwaltskanzlei Geier

Sitz der Kanzlei ist:
Kaiser-Wilhelm-Straße 133
12247 Berlin
Im Lysoformgebäude
Telefon: 030 - 46 99 11 80
Fax: 030 - 46 99 11 88
info@anwaltskanzlei-geier.de
www.anwaltskanzlei-geier.de

Gesellschafter:
Jens-Oliver Geier, Kerstin Geier
Staat der Zulassung:
Bundesrepublik Deutschland
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Kammern und Aufsichtsbehörden:
Rechtsanwaltskammer Berlin
Littenstr. 9
10179 Berlin
Telefon: 030 - 306 931 - 0
Email: info@rak-berlin.org

Berufliche Regelungen

Unsere Tätigkeit richtet sich nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), den Berufsregeln der

Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln) sowie den berufsrechtlichen Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG).

Diese Vorschriften in ihrer aktuellen Fassung finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de unter der Rubrik "Berufsrecht".

Informationspflichten

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.

Design

Tanja Tobias

Programmierung

Christoph Schuster | Weltrettter.com

Datenschutz

1. Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:
Anwaltskanzlei Geier,
Frau Rechtsanwältin Kerstin Geier,
Herrn Rechtsanwalt Jens-Oliver Geier,
Kaiser-Wilhelm-Str. 133,
12247 Berlin-Lankwitz
Telefon: 030 46 99 11 80
Telefax: 030 46 99 11 88
Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte ist unter der o.g. Anschrift (Zusatz: Datenschutzbeauftragte/r) beziehungsweise unter info@anwaltskanzlei-geier.de erreichbar.


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  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
  • wenn dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.


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